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Für Überweisungen von einem Konto auf ein anderes gibt es seit 1. November 2009 im gesamten EWR-Raum garantierte Fristen. Erfahren Sie, welche weiteren Neuerungen das Zahlungsdienstegesetz für Kontoinhaber bringt. |
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist seit 1. November 2009 auch im Zahlungsverkehr Realität. An diesem Tag ist das so genannte Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Kraft getreten. Was technisch und juristisch klingt, hat für alle Kontoinhaber ganz handfeste Vorteile: Es gibt dadurch transparente Regelungen für europaweite Zahlungsdienstleistungen. Überweisungen werden schneller durchgeführt bzw. wertgestellt. Und auch bei den Kündigungsfristen gibt es neue Bestimmungen. Lesen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Welche Vorteile haben Kontoinhaber?
Welche Zahlungsdienstleistungen sind betroffen?
Der Anwendungsbereich des Zahlungsdienstegesetzes umfasst Girokonten, Debitkarten, Kreditkarten, Online-Banking, alle Überweisungen (sowohl In- als auch Auslandsüberweisungen, auch Daueraufträge), Kartenzahlungen und Lastschriften sowie Bareinzahlungen auf ein Konto bzw. Barauszahlungen von einem Konto.
Wo gelten die neuen Bestimmungen?
Der Geltungsbereich umfasst alle Staaten der Europäischen Union plus die EFTA-Mitgliedsländer Island, Liechtenstein und Norwegen. Im EFTA-Mitgliedsland Schweiz, das nicht am EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) teilnimmt, gelten die Bestimmungen nicht.
Auf welche Währungen wird das Gesetz angewendet?
Das Zahlungsdienstegesetz gilt für den Euro bzw. alle anderen Währungen innerhalb des EWR-Raumes.
Wollen Sie weitere Details wissen? Alle Änderungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Raiffeisenbank eingearbeitet. Sie können aber auch jederzeit Ihren Raiffeisenberater kontaktieren. Stellen Sie einfach online eine Frage und nutzen Sie dazu das Mailboxformular im rechten Servicebereich.
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