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Steuern bei anderen Anlagen zurück

Die Bestimmungen bei Anleihen, Wohnbauanleihen und Zertifikaten

 

Für die Erträge von Anleihen und Zertifikaten ist schon jetzt Steuer zu bezahlen. Bei ab dem 1. April 2012 erworbenen Anleihen und Zertifikaten sind auch die Kursgewinne zu versteuern. 


Für die meisten – inländischen bzw. im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträge – ist die Kapitalertragsteuer (KESt) zu zahlen. Diese beträgt 25 Prozent und wird normalerweise von Ihrer Bank abgeführt. Das hat einen wesentlichen Vorteil: Sie müssen die betreffenden Kapitalerträge nicht mehr in Ihre Steuererklärung aufnehmen, da mit der Zahlung der KESt die Einkommensteuer abgegolten ist. Hierbei spricht man von Endbesteuerung.

Mit der KESt sind die Besteuerung der Zinserträge von Sparbüchern (auch Bausparen, Online Sparen), die Besteuerung der Erträge (= Dividenden) von Aktien bzw. der Investmentfonds sowie die Besteuerung allfälliger Kursgewinne abgedeckt.

Welche Spezialfälle gibt es darüber hinaus?
Anleihen und Zertifikate
Für die Erträge von Zertifikaten und Anleihen ist die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Kursgewinne bei Zertifikaten und Anleihen sind bis zum 1. April 2012 unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. wenn Kauf und Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgen) steuerfrei. Anleihen und Zertifikate, die ab dem 1. April 2012 gekauft werden, sind hingegen steuerpflichtig.
Wohnbauanleihen
Hierbei handelt es sich um steuerbegünstigte Anleihen zur Förderung des Wohnbaues. Die Verwendung der Anleiheerlöse ist vom Gesetzgeber exakt vorgegeben. Wohnbauanleihen weisen einen besonderen steuerlichen Vorteil auf: Die Zinsen sind bis zum Ausmaß von vier Prozent von der KESt befreit. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Anschaffungskosten ist allerdings im Gegensatz zu früher nicht mehr möglich.