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Dokumentenakkreditiv
Allgemeines
Ein Akkreditiv ("LC") ist eine unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank, dem Verkäufer bei fristgerechter Einreichung konformer Dokumente, die den erfolgten Versand der Ware oder die erbrachte Dienstleistung ausweisen, zu einem vereinbarten Termin einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Im Akkreditivgeschäft befassen sich alle Beteiligten, das sind in der Regel der Käufer, der Verkäufer, die akkreditiveröffnende Bank sowie die Bank des Verkäufers (avisierende oder bestätigende Bank), ausschließlich mit den Dokumenten und nicht mit Waren oder Dienstleistungen (abstraktes Zahlungsinstrument). Sie agieren auf Basis der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (Publikation der Internationalen Handelskammer, Paris).
Nach der Handelsposition unseres Kunden unterscheiden wir zwischen Exportakkreditiv (er fungiert als Verkäufer) und Importakkreditiv (er fungiert als Käufer).
Schematische Darstellung einer Akkreditivabwicklung
Wann ist ein Akkreditiv zu empfehlen?
- Verkäufer und Käufer haben bis dato keine Handelsbeziehung bzw. ist die Kreditwürdigkeit des Käufers unbekannt
- Die Länderusancen im Käuferland sehen Zahlung durch Akkreditiv vor (z.B. Südost-Asien)
- Der Verkäufer kennt die devisenrechtlichen Bestimmungen im Käuferland nicht
Die wirtschaftlichen und/oder politischen Verhältnisse im Land des Käufers lassen die Einschaltung einer Bank vor Ort sowie die Nominierung einer bestätigenden Bank (i.d.R. die Hausbank des Verkäufers) ratsam erscheinen - Das Exportakkreditiv soll dem Verkäufer als Kreditinstrument dienen (übertragbares Akkreditiv, Back-to-Back-Akkreditiv, Abtretung von Akkreditiverlösen an Dritte, Forderungsankauf unter Akkreditiv mit Zahlungsaufschub)
- Der Käufer möchte Zahlung erst nach erfolgtem Liefernachweis und nach Erfüllung seiner Vorschriften (d.h. Akkreditivbedingungen) leisten
Nutzen
- Der Verkäufer ist VOR Produktions- oder Lieferbeginn im Besitz eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens durch die eröffnende Bank (und – bei einem bestätigten Akkreditiv – zusätzlich durch seine Hausbank)
- Bei Nichterfüllung der Akkreditivbedingungen kann der Käufer die Bezahlung ablehnen.
- Die Qualität der gelieferten Ware kann durch Inspektionszertifikate nachgewiesen werden.
Tipp
Die Fachexperten der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien sollten VOR Abschluss des Liefervertrages kontaktiert werden, um für unseren Kunden sein Handelsgeschäft bestmöglich zu strukturieren. Die Position, ob er als Käufer oder Verkäufer agiert, ist für unseren Beratungsansatz von wesentlicher Bedeutung.



