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Meine Selbständigenvorsorge zurück

Abfertigung Neu jetzt auch für Unternehmer

Seit 1.1.2008 gilt mit der Selbständigenvorsorge das Modell der Abfertigung Neu nun verpflichtend für Selbständige sowie auf freiwilliger Basis für Freiberufler, Land- und Forstwirte.

Das neue Modell der Selbständigenvorsorge ermöglicht Ihnen einen Anspruch auf Abfertigung, die wahlweise auch als steuerfreie Zusatzpension verwendet werden kann.

Pflichtmodell für Selbständige 

Als Selbständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG sind Sie gesetzlich verpflichtet der Selbständigenvorsorge beizutreten. Dabei gilt es zu unterscheiden:

  1. Haben Sie für Ihre Mitarbeiter bereits eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ausgewählt, müssen Sie Ihre Selbständigenvorsorge ebenfalls bei dieser BVK abschließen. Dazu genügt es, der BVK Ihre SV-Nummer sowie die Polizzennummer des bereits bestehenden Vertrages mitzuteilen. Sind Sie Kunde der Valida Plus AG (ehemals ÖVK Vorsorgekasse), der BVK von Raiffeisen, teilen Sie Ihre Daten bitte Ihrem Raiffeisenberater oder über die Hotline 0810/53 00 97 (Ortstarif) mit.
  2. Haben Sie für Ihre Mitarbeiter noch keine BVK ausgesucht (z.B. bei Neugründung) bzw. haben Sie bis dato noch keine Mitarbeiter, können Sie die BVK frei wählen. Wollen Sie Kunde der Valida Plus werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Raiffeisenberater.

Achtung: Wird nach sechs Monaten keine BVK gewählt, erfolgt durch den Hauptverband eine Zuweisung an eine beliebige BVK.

Freiwilliges Modell für Freiberufler sowie Land- und Forstwirte

Für freiberuflich Selbständige (Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Ziviltechniker) sowie für Land- und Forstwirte ist die Abfertigung Neu als freiwilliges Modell vorgesehen. Als Angehöriger einer dieser Gruppen können Sie innerhalb einer Übergangsfrist von 12 Monaten freiwillig der Selbständigenvorsorge beitreten. Für zukünftige "Berufsanfänger" gilt diese Frist innerhalb von 12 Monaten nach Beginn ihrer Tätigkeit. Die Wahl der BVK ist für beide Gruppen in jedem Fall frei.

Wenn Sie sich für die Valida Plus entscheiden möchten, wenden Sie sich an Ihren Raiffeisenberater.

Weiterführende Informationen