Neue Kursgewinnsteuer zurück
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Mit 1.4.2012 startete die neue Kursgewinnsteuer. Seit diesem Zeitpunkt hebt der Fiskus auf alle Kursgewinne von Wertpapieren (sogenannte „Neubestände“ – das sind Anschaffungen von Aktien und Wertpapierfonds, die ab dem 1.1.2011 entgeltlich erworben worden sind, bzw. Käufe von sonstigen Wertpapieren und verbrieften Derivaten, die ab dem 1.4.2012 erworben werden), unabhängig von der Behaltedauer, 25 % Steuer ein. | ||||||||
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Spekulationssteuer fällt Anleihen, Zertifikate und Derivate fallen erst bei Erwerb ab dem 1.4.2012 unter die neue Kursgewinnsteuer. |
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Keine Doppelbesteuerung bei Wertpapierfonds Wer als Anleger einen Fonds ab dem 1.1.2011 gekauft hat muss einen späteren Veräußerungsgewinn mit 25 % KESt versteuern. Dieser Veräußerungsgewinn wird aber automatisch um jene Erträge, die bereits innerhalb des Fonds versteuert wurden bereinigt. Somit erfolgt auch keine Doppelbesteuerung. Die als Anleger müssen keine aktive Handlung setzten, da die Steuer automatisch von der Depotbank an das Finanzamt abgeliefert wird. |
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Automatischer Verlustausgleich der Depotbank |
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Detaillierte Informationen zur neuen Kursgewinnsteuer:
Download "Kundenfolder Kursgewinnsteuer NEU"
Link
Wichtiger Hinweis:
Zum Budgetbegleitgesetz 2011 und dem Abgabenänderungsgesetz 2011 liegen noch keine Stellungnahmen oder Erlässe seitens des Bundesministeriums für Finanzen vor. Außerdem sind in einzelnen Punkten gesetzlichen Anpassungen noch vor dem 1.4.2012 nicht auszuschließen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu Änderungen gegenüber, den in dieser Unterlage dargestellten, steuerlichen Informationen kommt. Die in der Unterlage enthaltenen steuerlichen Informationen sind unverbindlicher und allgemeiner Natur und beziehen sich nicht auf die steuerliche Behandlung eines bestimmten Kunden. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein bzw. rückwirkende Auswirkungen haben. Anleger sollten sich bei Ihrem Steuerberater über die neuen steuerlichen Regelungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Veranlagung informieren. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten sich Anleger über die Details und Emissionsbedingungen der betreffenden Wertpapiere sowie die mit ihnen verbundenen Risiken informieren. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden. Stand per 1.4.2012
Diese Information ist eine Marketingmitteilung und wurde von der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (im folgenden kurz „RLB NÖ-Wien“) zu unverbindlichen Informationszwecken erstellt. Sie ist keine Finanzanalyse und stellt weder Anlageberatung, noch ein Angebot oder eine Empfehlung bzw. eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Diese Information ersetzt nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen teilweise erhebliche Risiken bergen.
Die in dieser Information enthaltenen Angaben sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse eines Anlegers, wie etwa hinsichtlich Ertrag, finanzieller oder steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft.
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